themenbasar.eu

Schädlingsbekämpfung und Lebensmittelrecht

Juni 6th, 2009 · No Comments

Deutschland gilt ja bekanntermaßen als das Land der Kontrolleure und der Bürokratie. Doch spätestens dann, wenn es um unser täglich Brot und unsere Lebensmittel geht, haben wir kein Problem damit, dass kontrolliert wird, was das Zeug hält. Denn die Lebensmittelkontrolleure sorgen für Sauberkeit und Ordnung in den Betrieben, die uns mit Lebensmitteln versorgen. Angefangen beim Bäcker, über den Fleischer und Supermarkt bis hin zu den Gaststätten, die Kontrolleure sind überall zugange. Sieht man sich einmal diverse Berichte oder Studien an, zeigt sich schnell, dass dies auch in jedem Fall notwendig ist.

Denn oftmals findet man in Küchen Schädlinge und anderes Getier, auf Sauberkeit wird keinesfalls geachtet. Bei einem Befall mit Ratten, Wanzen oder Motten wird der Betrieb in der Regel zwangsweise geschlossen, um die Bürger vor so behandelten Lebensmitteln zu schützen. Öffnen können die Betriebe erst dann, wenn sie die Schädlinge beseitigt haben. Dafür wird in der Regel der örtliche Schädlingsbekämpfer zu Hilfe genommen, da nur er die richtigen Mittel einsetzen kann, die gegen die ungebetenen Gäste tatsächlich helfen können.

Soweit, so gut, mag man nun denken. Doch wie sieht es aus, wenn nur kleinere Mengen der Lebensmittel befallen sind und diese bekämpft werden müssen? In einem solchen Fall wird der Betrieb oft nicht geschlossen, aber der Schädlingsbekämpfer muss unverzüglich ausrücken. Beim Bekämpfen der Tierchen muss er jedoch einiges beachten, denn Schädlingsbekämpfung und Lebensmittelrecht stehen in einem direkten Zusammenhang. Die Kammerjäger müssen also genaue gesetzliche Bestimmungen einhalten, um die restlichen Lebensmittel nicht mit Giften oder anderen Bekämpfungsmitteln zu verunreinigen. Durch ein solches Vorgehen würden sie sich strafbar machen und dem Betrieb an sich ist auch nicht geholfen.

Der Beruf des Schädlingsbekämpfers ist also doch nicht so einfach, wie oftmals angenommen, da er sich bei seiner Arbeit stets an diverse gesetzliche Regelungen halten muss. Nicht nur das Lebensmittelrecht spielt dabei eine wichtige Rolle, sondern genauso muss man bedenken, dass einige Tierarten, die zwar vom Schädlingsbekämpfer vertrieben oder ausgemerzt werden sollen, unter Artenschutz stehen. Diese Tiere dürfen die Kammerjäger nicht ernsthaft verletzen oder gar töten. Das heißt, es gibt immer wieder die Herausforderung, dass man Tiere zwar los werden will, andererseits aber geeignete Mittel finden muss, um diese nicht unnötig zu quälen, in einigen Fällen, sie auch nicht zu töten. Typisches Beispiel für einen Plagegeist, der bekämpft werden soll, aber nicht getötet werden darf, ist der Marder. Er raubt den Menschen den letzten Nerv, stellt eine große Gefahr für das Auto dar, darf aber nur vergrämt werden, nicht getötet.